Kinderinkontinenz
Eine Leistungspflicht von Krankenkassen ergibt sich bei Kindern in der Regel frühestens ab dem vollendeten 3. Lebensjahr. Da die Versorgung von Kindern eine enorme Bandbreite abdecken muss (vom dreijährigen Kleinkind bis zum fast erwachsenen pubertierenden Jugendlichen), bitten wir Kontakt mit
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unserer Beratung aufzunehmen, um eine maßgeschneiderte Versorgung zusammenzustellen, die auch von dem betroffenen Kind/Jugendlichen akzeptiert wird.
Da der Handel zumeist nur Windeln bis zum Alter von 4 oder 5 Jahren vorhält und dann erst wieder Produkte für Erwachsene, haben wir uns darauf spezialisiert, diese Versorgungslücke zwischen dem Kleinkind und dem jugendlichen Erwachsenen zu füllen.
Geben Sie uns die Maße Ihres Kindes durch und wir versuchen das Passende zu finden.
Da der Handel zumeist nur Windeln bis zum Alter von 4 oder 5 Jahren vorhält und dann erst wieder Produkte für Erwachsene, haben wir uns darauf spezialisiert, diese Versorgungslücke zwischen dem Kleinkind und dem jugendlichen Erwachsenen zu füllen.
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