Pflegehilfsmittel
Professionellem Pflegepersonal und pflegenden Angehörigen bieten wir eine Vielzahl von (Einweg-)Pflegehilfsmitteln an, die die Qualität der Pflege verbessern helfen und die pflegerische Arbeit erleichtern.
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Mitgliedern der gesetzlichen Pflegekassen stehen auf Antrag, wenn eine Pflegestufe zuerkannt wurde, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Form von Sachleistungen im Wert bis zu 40 Euro monatlich zu. Dieser Anspruch ist nicht übertragbar und darf auch nicht ausbezahlt werden.
Welche Pflegehilfsmittel dafür infrage kommen, erklärt Ihnen gerne einer unserer Berater/unserer Beraterinnen und stellt auch gerne für Sie den entsprechenden Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Zu Ihrer Entlastung kann dann die monatliche Belieferung automatisch in der von Ihnen gewünschten Zusammensetzung erfolgen.
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